
Allgemeines
Das Touristenvisum China (auch: L-Visum) können nicht-chinesische Staatsangehörige beantragen, die sich kurzzeitig zu touristischen Zwecken oder zum Besuch von Freunden bzw. Bekannten in China aufhalten möchten. Seit 01.09.2013 wird das L-Visum nicht mehr für Verwandtenbesuche in China ausgegeben. Hierfür muss nun ein S- bzw. Q-Visum beantragt werden.
Ein L-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von normalerweise bis zu 30 Tagen und wird i.a. nur für ein- oder zweimalige Einreise ausgestellt (mehrmalige Einreise nur bei Kreuzfahrten). Möchten Sie länger als 30 und bis zu höchstens 59 Tage zu touristischen Zwecken in China bleiben, ist dem Antrag zusätzlich ein lückenloser tabellarischer Reiseverlauf beizulegen. Und wenn Sie als Tourist 60 bis maximal 90 Tage in China bleiben möchten, wird ein Interviewtermin im chinesischen Konsulat anberaumt.
Wenn Sie nicht als reiner Tourist, sondern zum
Besuch von Freunden/Bekannten nach China reisen,
können Sie je nach Ermessen des chinesischen
Konsulats auch längere Aufenthaltsdauern als nur 30
Tage ohne zusätzlichen Reiseverlauf bzw. ohne
Interview im Konsulat genehmigt bekommen.
Ist während der Reise ein Abstecher nach Hongkong oder Macao geplant, benötigt man eine zweimalige Einreise, da die Wiedereinreise aus diesen beiden chinesischen Sonderverwaltungszonen seitens der chinesischen Behörden wie eine Einreise aus dem Ausland behandelt wird.
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Bei einer Überschreitung der genehmigten Aufenthaltsdauer muss der Betreffende eine Verlängerung bei einer Polizeibehörde beantragen.
Unterlagen zur Beantragung
Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:
- Online-Visumantrag + Einwilligungserklärung für CVASC
- Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten
Der Pass muss am Tag der geplanten (letzten) Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für das Visum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, biometrisch, von vorne, ohne Kopfbedeckung, mit hellem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC
- a) Bei selbstorganisierter Reise:
- Hotelreservierungsbestätigung - für die gesamte Dauer der Reise, mindestens mit
Namen des Hotelgasts, Hotelnamen, Hoteladresse sowie Ankunfts- und Abreisetermin
- Flugbestätigung für jede Ein- und Ausreise in bzw. aus China, mindestens mit Namen
des Fluggasts, Flugnummern, Abflug- und Ankunftsflughafen, Abflug- und
Ankunftsterminen sowie -zeiten (Bestätigungen für Inlandflüge in China
werden nicht benötigt)
b) Bei Buchung über Reiseveranstalter:
- Reisebestätigung vom Reiseveranstalter über die gebuchte und bezahlte Reise
(muss alle geforderten Hotel- und Flugdaten wie bei selbstorganisierter Reise
enthalten, bei Kreuzfahrten ist zusätzlich eine Routenbeschreibung erforderlich)
c) Bei Besuch von chinesischen oder ausländischen Freunden/Bekannten in China:
- Einladung (Download Einladungsmuster)
- Falls der Einladende ein Chinese ist:
Kopie der chinesischen ID-Card (beidseitig) der einladenden Person
- Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist:
Kopie des Reisepasses der einladenden Person und
- entweder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person
- oder Kopie des Visums plus Kopie der Meldebescheinigung für China der
einladenden Person (das Visum der einladenden Person muss für eine Aufenthaltsdauer
von mindestens 120 Tagen ausgestellt sein)
- Nur bei mehr als 30-tägigem touristischen Aufenthalt (nicht bei Besuch von
Bekannten):
- Tabellarischen Reiseverlauf beilegen (bei Aufenthalten von 31 bis 59 Tagen)
- Tabellarischen Reiseverlauf beilegen und es wird ein Interview im chinesischen
Konsulat stattfinden (bei Aufenthalten von 60 bis 90 Tagen)
Visum-freie Kreuzfahrten
Mitglieder von aus mindestens zwei Personen bestehenden touristischen Gruppen können sich seit 01.10.2016 bis zu 15 Tage visumfrei in bestimmten Regionen Chinas aufhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- die Einreise muss über ein
Kreuzfahrtschiff-Terminal in Shanghai erfolgen
- die Ein- und Ausreise muss mit dem gleichen
Kreuzfahrtschiff erfolgen
- die Reise der Reisegruppe muss durch ein in China
registriertes Reisebüro organisiert sein
- es dürfen nur bestimmte Gebiete/Orte besucht
werden
(derzeit Beijing, Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Hebei,
Jiangsu, Liaoning, Shandong,
Shanghai, Tianjin, Zhejiang)
- die Reisenden müssen gültige Reisepässe mit sich
führen
Information aktualisiert im Januar 2020
Touristenvisum
- Tourismus / Besuch
- auch: L-Visum
- u.U. 2x Einreise nötig
- Aufenthalt i.a. bis 30 Tage
- Gültigkeit 3 Monate
- Antrag, Pass + Kopie, Foto
- Flug- und Hotelbestätigung
oder - Einladung + Zusatzdok.
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