
Wie und wo beantrage ich ein Visum für China?
Ein China Visum wird immer direkt oder über einen Visaservice beim jeweiligen Visacenter CVASC (Chinese Visa Application Service Center) beantragt. Das Visacenter prüft die Visumanträge und die anliegenden Unterlagen, die Entscheidung über die Vergabe und über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und Anzahl der Einreisen trifft aber immer die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat.
Das CVASC ist im Bundesgebiet an insgesamt vier Standorten in Berlin, Hamburg, Frankfurt und München vertreten. Sie können die Visumanträge dort persönlich abgeben oder per Post dorthin senden.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie genügend Zeit haben und in der Nähe eines der CVASC-Standorte wohnen, empfehlen wir Ihnen Ihren Visumantrag für China persönlich dort abzugeben und einige Tage
später das erteilte Visum auch persönlich wieder dort abzuholen. Von einer postalischen Beantragung beim CVASC raten wir jedoch wegen der langen Bearbeitungszeit (mindestens
zwei Wochen) und wegen der hohen Kosten des CVASC-Versandservice ab.
Für Antragsteller, deren Zeit begrenzt ist und die nicht in der Nähe eines CVASC-Standortes
wohnen oder arbeiten, empfehlen wir daher generell die Beauftragung eines
Visaservice. Ein Visumdienst bietet üblicherweise nicht nur eine telefonische Beratung, sondern führt auch eine Vorprüfung der eingereichten Unterlagen
und einen Check des erteilten China Visums für Sie durch.
Eine Bewertung der wichtigsten deutschen Visumagenturen finden Sie im aktuellen Visumservice-Vergleich.
Konsularbezirksbindung (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München)
Jedem chinesischen Konsulat ist ein bestimmter Konsularbezirk zugeordnet. Dies bedeutet, dass ein China Visum Antrag nur bei dem jeweils zugeordneten CVASC gestellt werden kann.
Derzeit gelten folgende Zuordnungen von Wohnsitz bzw. Arbeitstätte des Antragstellers zu CVASC:
CVASC Berlin | Alle Bundesländer |
CVASC Frankfurt | Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
CVASC Hamburg | Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
CVASC München | Bayern |
Bei einer Beauftragung eines Visaservice ist die Konsularbezirksbindung meist nicht von Bedeutung. Falls doch, finden Sie üblicherweise entsprechende Hinweise hierzu auf der Website des Visumdiensts.
Wann sollte ich mein Visum beantragen?
Der Konsularprovider rät das China Visum ungefähr einen Monat vor der geplanten Einreise, aber nicht mehr als drei Monate vorher zu beantragen: Der Zeitpunkt der China Visum Beantragung sollte so gewählt werden, dass das Visum zum geplanten Einreisetermin einerseits nicht schon abgelaufen ist, es aber andererseits für eine rechtzeitige Ausstellung des Visums vor der geplanten Einreise noch nicht zu spät ist.
Die Begriffe "Gültigkeit" und "Aufenthaltsdauer"
Ein "normales" Touristen-Visum ist drei Monate gültig, d.h. dass Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ausstellungsdatum des Visums in China eingereist sein müssen. Bei einigen Visa-Typen hängt die Dauer der Gültigkeit (3, 6 oder 12 Monate) jedoch von den bei der Beantragung angegebenen Daten ab.
Der Begriff "Gültigkeit" sollte nicht mit der Aufenthaltsdauer verwechselt werden. Die Aufenthaltsdauer ("duration of stay") gibt an, wie lange Sie sich in China aufhalten dürfen und wird üblicherweise in Tagen angegeben.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den China Visumantrag persönlich beim Konsularprovider abgeben, wird das Visum normalerweise nach einer Bearbeitungsdauer von vier Botschaftsarbeitstagen erteilt (der Tag der Dokumentenabgabe ist darin bereits eingeschlossen).
Falls Sie einen Visaservice beauftragen, müssen Sie natürlich noch die Bearbeitungszeit durch den Visumdienst hinzurechnen. Eine gute Visumagentur sollte insgesamt jedoch nicht mehr als acht Botschaftsarbeitstage benötigen.
Bei einem Versand der Unterlagen sind natürlich noch die Postlaufzeiten einzukalkulieren.
Visum-Verlängerung in China
Es ist recht unproblematisch, ein Visum vor Ort in China zu verlängern. Beschließt man, länger zu bleiben, so geht man mit seinem gültigen Visum zur örtlichen Polizeidienststelle und beantragt dort eine Verlängerung. Die Verlängerung kann jedoch unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.
Türkei-Reisen
Falls Sie in den letzten Jahren die Türkei besucht haben sollten, so ist bei der Visumbeantragung für China Folgendes zu beachten: Wenn Ihre Türkei-Besuche jeweils kürzer als 30 Tage gedauert haben und die entsprechenden Ein- und Ausreisestempel der türkischen Grenzbehörden in Ihrem aktuellen Reisepass alle vorhanden sowie gut lesbar sind, sind kaum Schwierigkeiten zu erwarten. Falls jedoch ein türkischer Ein- oder Ausreisestempel in Ihrem Reisepass nicht vorhanden bzw. nicht lesbar ist oder falls ein Türkei-Aufenthalt länger als 30 Tage gedauert hat, so wird das chinesische Konsulat wahrscheinlich weitere Unterlagen von Ihnen fordern (z.B. formlose Erklärung von Ihnen zu Ein- und Ausreisedaten, zu Reisezwecken und zu Reisezielen sowie ggf. Flugunterlagen / Arbeitgeberbescheinigungen zu dienstlichen Reisen / Arbeitgeberbescheinigungen über Erholungsurlaub bei privaten Reisen / Bescheinigungen Ihrer Universität bei Auslandssemestern / o.ä.).
Medien- oder Kirchenbereich, Rotes Kreuz, NGO's
Falls Sie beruflich im Medienbereich (z.B.
Rundfunk- oder Fernsehen, Presse, Verlage, Werbung
o.ä.), im kirchlichen Bereich, beim Roten Kreuz oder
bei nicht-staatlichen Organisationen (NGO's) tätig
sein sollten, sind bei der China Visum Beantragung
weitere Dokumente nötig (z.B. formlose
Arbeitgeber-Erklärung plus formlose Erklärung von
Ihnen selbst plus ein tabellarischer Reiseverlauf
mit den geplanten Unternehmungen und Orten jedes
Tages während Ihrer China-Reise). Dies gilt auch für
Visa für rein private China-Besuche.
Achtung: Das Konsulat legt die Begriffe
"Medienbereich" und "kirchlicher Bereich" recht weit
aus, so dass Sie sich im Zweifelsfall vorab entweder
beim zugeordneten Visacenter oder bei einem
kompetenten Visumdienst erkundigen sollten. Bitte
beachten Sie weiterhin, dass die Bearbeitung von
Visumanträgen betreffender Personen im jeweiligen
Visacenter/Konsulat oft auch mehr Zeit beansprucht
(in besonderen Fällen bis zu einigen Wochen mehr).
Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger
- Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen
zusätzlich in chinesischen
Schriftzeichen in den Visumantrag einzutragen.
- Chinesischstämmige Antragsteller, die nach Erhalt der deutschen
Staatsangehörigkeit zum
ersten Mal wieder nach China einreisen
möchten oder die einen neuen Pass haben, müssen
neben den
normalen Antragsunterlagen eine Kopie ihrer Einbürgerungsurkunde und ihren
letzten chinesischen Pass vorlegen.
Ein gebürtiger chinesischstämmiger Antragsteller, der früher bereits ein
oder mehrere
chinesische Visa erhalten hat und nun mit einem neuen
deutschen oder ausländischen
Reisepass ein chinesisches Visum
beantragt, sollte eine Kopie der Seite mit den persönlichen
Daten des alten ausländischen Reisepasses vorlegen. Falls es im Pass separate Seiten für
Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser
Seiten vorzulegen. Eine Kopie
des darin enthaltenen chinesischen
Visums ist ebenfallsbeizufügen. (Falls der Name im
aktuellen Reisepass vom Namen im alten Reisepass abweicht, ist ein offizielles Dokument
über die Namensänderung vorzulegen.)
Information aktualisiert im Januar 2020
China Visum Infos
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