Unterseiten "Sonderregelungen":     Transit      Hongkong      Macau      Taiwan      Tibet

Transitregelungen China

Gemäß Mitteilung des Auswärtigen Amts bestehen für deutsche Staatsangehörige folgende Transitregelungen:

 

Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
 

Visumfreier 72-Stunden-Transit
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guangzhou Baiyun, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chongqing mit 72h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden können.
Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.
 

Visumfreier 144-Stunden-Transit

- Yangtze-Delta-Region

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region). Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Shanghai mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Seit 1. November 2018 können sich Reisende bereits vor Einreise online für die Visumbefreiung bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection anmelden. Die neue Online-Registrierung soll das Einreiseverfahren erleichtern und beschleunigen. Die Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist jedoch auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am (Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.
 

- Region Peking-Tianjin-Hebei
Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
 

- Südwest-Region
Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz Sichuan, oder Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chengdu mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
 

Hinweis zu allen Transitaufenthalten
Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für Transitaufenthalte; ein direkter Hin- und Rückflug kann nur mit gültigem Visum erfolgen.
Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen wenigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt.
Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt, dass Reisende sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächsten Polizeistation registrieren müssen; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.

 

 

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die chin. Botschaft, ein chin. Konsulat oder das Auswärtige Amt.

Information aktualisiert im Januar 2020