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Transitregelungen China
Gemäß Mitteilung des Auswärtigen Amts bestehen für deutsche Staatsangehörige folgende Transitregelungen:
Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein
Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des
Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Visumfreier 72-Stunden-Transit
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen
Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guangzhou
Baiyun, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Shenyang,
Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China
einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein
Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am
Einreiseort und - nur dort - aufhalten.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb
Chinas (z.B.
Einreise in Chongqing mit 72h-Transit und
Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist
deshalb nicht möglich.
Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein
evtl. für das Drittland erforderliches Visum
nachgewiesen werden können.
Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen
Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale
Einreise.
Visumfreier 144-Stunden-Transit
- Yangtze-Delta-Region
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen
Shanghai Pudong International Airport, Shanghai
Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou
International Airport, Hangzhou Xiaoshan
International Airport und die Häfen Shanghai Port
International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou
International Cruise Terminal sowie über die
Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge)
einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein
Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist)
weiterreisen, können sich visumfrei in den
Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der
Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog.
Yangtze-Delta-Region). Eine Weiterreise mit einem
Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B.
Einreise in Shanghai mit 144h-Transit und
Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist
deshalb nicht möglich.
Seit 1. November 2018 können sich Reisende bereits
vor Einreise online für die Visumbefreiung bei der
Shanghai General Station of Immigration Inspection
anmelden. Die neue Online-Registrierung soll das
Einreiseverfahren erleichtern und beschleunigen. Die
Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist jedoch
auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am
(Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.
- Region Peking-Tianjin-Hebei
Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger
Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital
International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang
Zhengding oder die Häfen Tianjin International
Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und
innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das
nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen,
können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des
Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen. Eine
Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas
(z.B.
Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise
über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht
möglich.
-
Südwest-Region
Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz
Sichuan, oder Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und
innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das
nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen,
können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb
Chinas (z.B.
Einreise in Chengdu mit 144h-Transit und Weiterreise
über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht
möglich.
Hinweis zu allen Transitaufenthalten
Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für
Transitaufenthalte; ein direkter Hin- und Rückflug
kann nur mit gültigem Visum erfolgen.
Die Entscheidung über den visumfreien
Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen.
Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen
erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der
Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen
wenigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden
haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt
bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung
mitgeteilt.
Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt,
dass Reisende sich innerhalb von 24 Stunden nach
Einreise bei der nächsten Polizeistation
registrieren müssen; bei Unterkunft in einem Hotel
übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende
gelten die regulären Zollvorschriften.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die chin. Botschaft, ein chin. Konsulat oder das Auswärtige Amt.
Information aktualisiert im Januar 2020
Transitbestimmungen
- Transit durch China
- Durchreise
- Peking (Beijing)
- Shanghai
- Kanton/Guangzhou
- Weitere best. Städte
- 72-/144h-Kurzaufenthalt
- visumfrei
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