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Visumregelungen Hongkong
Deutsche Staatsbürger (sowie Staatsbürger aus EU-Staaten und einigen anderen Ländern) können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach China) kann im Anschluss erneut ein visumfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tag der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein.
In folgenden Situationen hingegen ist die Beantragung eines Visums beim Generalkonsulat der V.R. China oder bei der Immigrationsbehörde in Hongkong erforderlich:
1. Der Aufenthalt dauert länger als 90 Tage.
2. Die Einreise dient der Aufnahme einer Arbeitsstelle, einer
langfristigen Übersiedlung,
Aufführungen, Veranstaltungen und einer Messe oder
Ausstellung.
3. Der Aufenthalt dient einem Studium, beruflicher Ausbildung oder
Fortbildung
in verschiedenen Sektoren.
Folgende Unterlagen sind für das Visum zur Einreise nach Hongkong beim Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt am Main einzureichen:
1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular
für das Hongkong-Visum mit
zwei Lichtbildern.
2. Weitere Unterlagen und Identitätsnachweise müssen auf Nachfrage
der zuständigen
Konsuln vorgelegt werden.
Das Genehmigungsverfahren obliegt der Immigrationsbehörde in
Hongkong, daher kann die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt werden.
Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.
Wenn Sie von Deutschland erst nach China, dann von China nach Hongkong und anschließend wieder von Hongkong nach China reisen möchten, benötigen Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise.
Weitere Informationen:
- www.immd.gov.hk/index.html
-
Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong für deutsche Staatsbürger
-
Informationen des Auswärtigen Amtes über Hongkong
Information aktualisiert im Januar 2020
Visum Hongkong
- Bis 90 Tage visumfrei
- Visa bei längerem Aufenthalt
- Visa bei Arbeitsaufnahme
- Visa bei Übersiedlung
- Visa bei Aufführungen
- Visa bei Messe o. Ausstellung
- Visa bei Studium
- Aus- oder Fortbildung
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