
Allgemeines
Besuch von chinesischen Verwandten
Das Q1- bzw. Q2-Visum ist seit 01.09.2013 neu eingeführt für den Familienbesuch bei chinesischen Staatsbürgern (oder bei Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis) in China. Die frühere Regelung, ein Touristenvisum für den Verwandtenbesuch zu beantragen, ist damit hinfällig. Im Zusammenhang mit dem Q1- bzw. Q2-Visum wird auch vereinzelt von einem "Angehörigenvisum" gesprochen.
Q1-Visa werden beantragt, wenn man zu einem Langzeit-Familienbesuch mit einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen nach China reisen möchte. Unter "Familie" werden laut Konsularprovider Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden. Inhaber eines Q1-Visums müssen bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können sie die Volksrepublik jederzeit verlassen und wieder erneut einreisen.
Q2-Visa werden beantragt, wenn man zu einem
Kurzzeit-Familienbesuch nach China reisen möchte. Bei ehemaligen chinesischen
Staatsbürgern kann die Aufenthaltsdauer bis zu maximal 180 Tage betragen. Andere
Staatsangehörige erhalten max. 2x 90 Tage Aufenthalt - jedoch nur bei
zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen triftiger Gründe.
Unterlagen zur Beantragung
Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:
- Online-Visumantrag + Einwilligungserklärung für CVASC
- Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten
Der Pass muss am Tag der geplanten (letzten) Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für das Visum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, biometrisch, von vorne, ohne Kopfbedeckung, mit hellem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC - Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers (oder eines
ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China)
Besucher-Einladung China - Download - Falls der Einladende Chinese ist: Kopie der chinesischen ID-Card
(beidseitig) der einladenden Person.
Falls der Einladende Ausländer ist:
- Kopie des Passes der einladenden Person
- Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
Für das Q1-Visum ist zusätzlich zu den o.g. Dokumenten 1 bis
5 noch folgende Unterlage notwendig:
- Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden,
aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener
Person hervorgeht
Information aktualisiert im Januar 2020
Q-Besuchervisum
- Besuch chin. Verwandter
- Q1 für Langzeitbesuch
- Q2 für Kurzzeitbesuch
- Gültigkeit 3 Monate
- Antrag, Pass + Kopie, Foto
- Besuchereinladung
- ID-Card- bzw. Pass-Kopie
- Q1: Personenstandsurkunde
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