Visa on Arrival (VoA) nur in Ausnahmefällen
In bestimmten Notsituationen ist
es möglich, ein Visum bei der Einreise in China zu erhalten.
In diesem Fall ist immer eine schrifliche Einladung
von einer akkreditierten chinesischen Organisation,
welche den Notfall erklärt, erforderlich oder es
handelt sich um einen echten persönlichen Notfall
(z.B. akute gesundheitliche Probleme). Meist werden
solche visa on arrival (VoA) Geschäftsleuten
zugestanden, sofern die geschäftlichen Zwecke aus
chinesischer Sicht als derart wichtig erachtet
werden, dass eine sofortige Einreise nötig ist.
Darüberhinaus gibt es auch VoA für Kurzaufenthalte
für bestimmte Nationalitäten, die nur eine bestimmte
Wirtschaftszone wie Shenzhen, Zhuhai, Xiamen oder
Shantou besuchen wollen. Für die meisten Reisenden
sind diese VoA jedoch nicht praktikabel.
Wir möchten an dieser Stelle nicht alle
Regularien rund um das chinesische Visum on Arrival
darlegen. Zusammenfassend sei jedoch auf
Folgendes hingewiesen:
- VoA i.a. nur bei geschäftlichen oder privaten
Notsituationen
- VoA nur bei bestimmten Einreisepunkten
- VoA nur mit bestimmten, genau definierten
Dokumenten
- VoA nicht für alle Nationen
Achtung Mißbrauch:
Es gibt Visumdienste, die ihren Kunden mittels des
VoA ein kurzfristiges (meist Geschäfts-)Visum für
eine Einreise in Shanghai auf mißbräuchlichem Wege
zu scheinbar günstigen Preisen innerhalb kürzester
Zeit (z.B. über das Wochenende) besorgen. Hierbei
arbeitet die jeweilige Visumagentur mit einer chin.
Firma zusammen. Die chin. Firma bestätigt
schriftlich einen vorliegenden Notfall, jedoch ohne
den jeweiligen Kunden überhaupt zu kennen. Dem
beantragenden Kunden bleibt dieser Vorgang natürlich
verborgen. Er erhält von der Visumagentur lediglich
die für das VoA notwendigen Dokumente. Bei evtl. Kontrollen
durch chinesische Behörden ist der Kunde jedoch
regelmäßig der Geschädigte (Strafe durch chin.
Behörden). Daher raten wir dringend von
dieser Art der scheinbar regulären
Visumbeantragung ab.