
Allgemeines
Ein Z-Visum ist unbedingte Voraussetzung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit eines Ausländers in China. Es ermöglicht sowohl Beschäftigungen in chinesischen als auch in China ansässigen ausländischen Unternehmen oder Organisationen.
Arbeitsvisa werden normalerweise nur für eine einmalige Einreise ausgestellt. Der Inhaber muss sich innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in China bei der lokalen Polizeibehörde melden, wo dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wird. Damit kann der Arbeitnehmer beliebig oft in China ein- und ausreisen.
Für die Beantragung benötigen Sie u.a. entweder einen Notification Letter of
Foreigners Work Permit oder sowohl eine
offizielle Einladung der chinesischen Regierung ("Invitation Letter of Duly
Authorized Unit" bzw. "Confirmation Letter of Invitation") als auch eine
Arbeits-Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit ("Alien Employment License").
Notification Letter bzw. offizielle Einladung plus Arbeits-Erlaubnis erhalten
Sie über Ihren Arbeitgeber in China.
Das Z-Visum wird außerdem für Aufführungen mit kommerziellem Zweck ausgestellt.
Unterlagen zur Beantragung
Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:
- Online-Visumantrag + Einwilligungserklärung für CVASC
Achtung:
Der Antragsteller muss persönlich beim chinesischen Konsulat zur Abnahme eines Fingerabdrucks erscheinen.
- Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten
Der Pass muss am Tag der geplanten (letzten) Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für das Visum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, biometrisch, von vorne, ohne Kopfbedeckung, mit hellem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC
- Notification Letter of Foreigners Work Permit (Kopie)
- wird vom Arbeitgeber in China besorgt -
Liegt kein "Notification Letter of Foreigners Work Permit" vor, müssen Arbeitserlaubnis ("Alien Employment License") und Einladung ("Invitation Letter of Duly Authorized Unit" oder "Confirmation Letter of Invitation") im Original und als Kopie vorgelegt werden.
Information aktualisiert im Januar 2020
Z-Visum
- Arbeiten in China
- Kommerzielle Aufführungen
- Aufenthaltserlaubnis f. China
- Visumantrag
- Pass + Kopie
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